Stammbelegschaft
Stammbelegschaft/ Stammbeschäftigte
Zur Stammbelegschaft gehören diejenigen Arbeitnehmer, die nicht an andere Arbeitgeber verliehen werden. Meist handelt es sich um ein klassisches Normalarbeitsverhältnis.
In vielen Entleihbetrieben werden Angehörige der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer ersetzt. Für den Entleiher hat das den Vorteil, dass er weniger Lohn und Gehalt zahlen muss. Außerdem kann er die Leiharbeitnehmer an das Verleihunternehmen zurückschicken, wenn er er sich nicht mehr benötigt.
Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
Nichteinsatzzeit- Normalarbeitsverhältnis
Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
Rechte
Schwarz-Weiß-Buch- Staffellöhne
- Stammbelegschaft
- Synchronisationsverbot
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